
Fragen
und Antworten
FAQ
Wir empfehlen den ersten Zahnarztbesuch ab dem Durchbruch des ersten Milchzahns, spätestens jedoch um den 1. Geburtstag. So gewöhnt sich Ihr Kind früh an die Zahnarztpraxis – ganz ohne Angst.
In der Regel alle 6 Monate. Bei erhöhter Kariesanfälligkeit oder kieferorthopädischem Bedarf können kürzere Intervalle sinnvoll sein.
Ihr Kind lernt die Praxis kennen, wir schauen uns Zähne und Kiefer spielerisch an, geben Pflegetipps und beantworten alle Ihre Fragen. Eine gründliche, aber kindgerechte Erstkontrolle.
Unser speziell geschultes Prophylaxe-Team reinigt sanft die Zähne, zeigt altersgerechtes Zähneputzen und trägt bei Bedarf schützenden Fluoridlack auf.
Bei starken Schmerzen oder Zahntrauma rufen Sie uns bitte sofort an. Wir halten Notfalltermine frei und helfen schnell und einfühlsam.
Idealerweise im Alter von 5–7 Jahren, besonders wenn Auffälligkeiten wie Kreuzbiss, offene Mundatmung oder ausgeprägter Schnullergebrauch bestehen.
Je nach Fehlstellung und Mitarbeit beträgt die aktive Behandlungsdauer meist 12–36 Monate, gefolgt von einer Stabilisierungsphase mit Retainern.
Das hängt vom Alter und der Art der Zahnfehlstellung ab. Frühbehandlungen erfolgen oft mit herausnehmbaren Spangen, komplexere Korrekturen mit Brackets oder Alignern.
Ja, moderne Aligner (z. B. Invisalign® Teen) sind eine beliebte und diskrete Lösung für viele Jugendliche – sofern die Mitarbeit stimmt.
Viele Versicherer erstatten nicht den vollen Behandlungspreis, sondern nur:
nach dem UVG-Tarif (z. B. 3.10 CHF pro Behandlungseinheit) oder basierend auf einem eigenen, tieferen TPW (In der Regel 1.0)
nach dem UVG-Tarif (z. B. 3.10 CHF pro Behandlungseinheit) oder basierend auf einem eigenen, tieferen TPW (In der Regel 1.0)
Um unseren Patienten und Familien maximal entgegen zukommen, arbeiten wir daher mit dem Taxpunkt Wert 1.0, damit der Restbehalt für die Eltern so tief wie möglich gehalten werden kann.